Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Der Kreisseniorenrat hat sich mit dem Thema „Patientenverfügung“ beschäftigt. Dieses außerordentlich wichtige Thema sollte nicht dem Zufall überlassen werden, wenn Sie sich plötzlich in einer
lebensbedrohlichen Situation (z.B. Unfall) oder
einer ab- oder unabsehbaren schweren Erkrankung
befinden und nicht mehr entscheidungsfähig das weitere Geschehen mit sich aktiv mitbestimmen können.
Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus verbindlich fest, ob und wie bei bevorstehenden Untersuchungen ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe Sie einwilligen oder untersagen. Dabei wurden die Vorgaben und Anregungen des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) als Grundlage genommen und beachtet.
Hier können Sie diese Patientenverfügung als WORD-Vorlage oder PDF-Dokument herunterladen und nach Ihren Vorstellungen ausfüllen und/oder ergänzen.
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